Die Wirtschaftspaten beraten ehrenamtlich, individuell und persönlich.

§1 Anwendungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verein Die Wirtschaftspaten e. V. (im Folgenden „Verein WIPA“) und Klienten über die Inanspruchnahme von Beratungs- und Betreuungsleistungen oder den Teilnehmern an Seminaren.

§2 Zustandekommen des Vertrages / Informationspflichten des Klienten oder Seminarteilnehmers.

(1) Der Vertrag zwischen dem Verein WIPA und dem Klienten oder dem Seminarteilnehmer kommt dadurch zustande, dass über die Webseite www.wirtschaftspaten.de eine Beratungsanfrage oder eine Anmeldung zum Seminar gesandt wurde und diese mündlich oder schriftlich vom Verein WIPA oder einem Mitglied bestätigt wurde.

(2) Der Klient oder Seminarteilnehmer ist verpflichtet, die in dem Anmeldeformular abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Etwaige Änderungen sind dem Verein WIPA unverzüglich mitzuteilen. Wird dies vom Klienten oder Seminarteilnehmer unterlassen oder gibt er von- vornherein falsche Daten an, so ist der Verein WIPA berechtigt, kostenfrei von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten bzw. den Seminarteilnehmer von der Teilnahme an dem Seminar auszuschließen und die dem Verein entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

(3) Der Klient oder Seminarteilnehmer hat sicherzustellen, dass er unter der von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder Telefon-Nr. zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist.

(4) Die Rechnungsadresse ist die vom Klienten oder Seminarteilnehmer auf dem Formular angegebene Adresse. Rechnungen werden vom Verein WIPA nur an die angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Für den Fall, dass dem Verein WIPA eine Kostenübernahmeerklärung von einem Dritten vorliegt, erfolgt die Rechnungsstellung an die Adresse des Dritten.

§3 Leistungsumfang, Rechte und Pflichten des Vereins WIPA im Rahmen der Beratungs- und/oder Betreuungsverträgen

(1) Die vom Verein WIPA zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die gewünschten Themenfelder einer Beratung gemäß dem vom Klienten erteilten Auftrag.

(2) Der Verein WIPA wird nach Zustandekommen des Beratungs- und/oder Betreuungsvertrages nach Möglichkeit einen dem vom Klienten angegebenen Beratungs- und/oder Betreuungsbereich und der Branche entsprechenden Berater des Vereins WIPA auswählen. Die Zuordnung des Beraters des Vereins WIPA erfolgt zeitnah. Der Klient hat keinen Anspruch auf die Zuordnung eines bestimmten Beraters des Vereins WIPA. Außer in sog. Eilfällen, die gesondert anzugeben sind, wird der ausgewählte Berater des Vereins WIPA in der Regel innerhalb von 14 Tagen mit dem Klienten Kontakt aufnehmen, um einen Termin und Inhalt des Beratungs- und/ oder Betreuungsgesprächs zu vereinbaren. Ist ein ausgewählter Berater des Vereins WIPA verhindert oder kann er die Beratung nach Beginn nicht fortführen, ist der Verein WIPA berechtigt, die Beratungsleistung durch einen anderen Berater des Verein WIPA zu erbringen bzw. weitere Berater des Vereins WIPA hinzuzuziehen.

(3) Der Verein WIPA schuldet im Rahmen eines Beratungs- und/oder Betreuungsvertrages die Erbringung dienstvertraglicher Beratungsleistungen und keine Erfolgsgarantie. Der Verein WIPA trifft keine Entscheidungen für den Klienten. Bei etwaigen Ausarbeitungen im Rahmen der Beratung übernimmt der Verein WIPA keine Verantwortung für den Eintritt eines Erfolges der daraus resultierenden Maßnahmen. Sofern der Verein WIPA auf Wunsch des Klienten im Rahmen der Beratung mögliche Dienstleister nennt, liegt die Verantwortung für die Auswahl und Durchführung allein bei dem Klienten.

(4) Jeder Vertragspartner kann in schriftlicher Form (E-Mail genügt) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen, wenn sich herausstellt, dass die vereinbarten Betreuungs- und/oder Beratungsleistungen nicht ausreichend sind, um die vom Klienten im erteilten Auftrag aufgelisteten Aufgaben zu erfüllen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen durchführbar sind und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Einigen sich die Vertragspartner auf die Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden diese ggf. in einem Folgeauftrag schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

(5) Eine Kündigung ist für beide Vertragspartner jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Im Übrigen ist der Auftrag beendet, wenn die vereinbarte Leistung erbracht wurde.

§4 Vergütung / Zahlungsbedingungen

(1) Der Klient ist vorbehaltlich im Einzelfall getroffener abweichender Vereinbarung im Rahmen eines Beratungsvertrages verpflichtet, den für die Beratungs- und/oder Betreuungsleistung vereinbarten Kostendeckungsbeitrag zum Unterhalt der Organisation des Vereins WIPA zu zahlen. Der Betrag ist sofort nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Teilrechnungen.

(2) Der Klient hat die dem vom Verein WIPA beauftragten Berater entstehenden Reisekosten gegen Nachweis jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, zuzüglich zu dem Kostendeckungsbeitrag gesondert zu erstatten.

Die Reisekosten beinhalten etwaige Fahrtkosten des für den Verein WIPA tätigen Beraters für Hin- und Rückfahrt ab dessen Geschäfts- oder Wohnsitz zu den Beratungsterminen mit dem Klienten, wobei für Reisen mit dem Kfz Euro 0,30 netto pro km, bei Bahnreisen die Kosten der Fahrt für die 2. Klasse berechnet werden. Weitere Fahrtkosten werden zwischen dem Klienten und dem Berater gesondert vereinbart. Gegebenenfalls notwendige Übernachtungs- und Verpflegungskosten müssen gesondert vereinbart werden.

§5 Stornierung oder Änderungen bei Seminaren

(1) Stornierungen der Anmeldung zu einem Seminar müssen schriftlich spätestens drei Tage vor dem Seminartermin erfolgen. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen ohne Stornierung stellt der Verein WIPA eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25 zuzüglich MwSt. in Rechnung. Das gilt auch für kostenlose Seminare. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson nach Absprache möglich.

(2) Der Verein WIPA behält sich vor, bei Eintreten vom Verein WIPA nicht zu vertretender Umstände wie z.B. Ausfall eines Referenten das Seminar räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Referenten ersatzweise einzusetzen oder das Seminar abzusagen. Das gilt auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl. Der Verein WIPA bemüht sich, die Teilnehmer möglichst frühzeitig von notwendigen Änderungen zu informieren.

§6 Urheberrechte

(1) Seminarunterlagen, Präsentationen und durch den Verein WIPA erstellte Dokumentvorlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vereins WIPA zulässig

§7 Haftung

(1) Der Verein WIPA wählt für die Seminare in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte, der Seminarunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt WP keine Haftung.

(2) Der Verein WIPA haftet gegenüber dem Klienten im Beratungsfall nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, sofern er Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vereins WIPA beruhen. Dabei ist die Haftung des Vereins WIPA auf die vertragliche Vergütung beschränkt.

§8 Anwendbares Recht / Abtretung / Sonstiges

(1) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

(2) Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Klient nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins WIPA abtreten.

 (3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB des Beratungsvertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hanau.